Anleitung
Sie zahlen zuerst. Dann kommt das Geld zurück.
Das ist der größte praktische Unterschied zur gesetzlichen Kasse — und der Punkt, an dem im ersten Jahr fast jeder einmal stolpert.
Der Ablauf
Vier Schritte, mehr ist es nicht.
Vorsicht
Drei Stolperfallen, die Geld kosten.
Heilmittel ohne Verordnung
Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie erstatten die meisten Tarife nur mit ärztlicher Verordnung. Ohne sie wird gekürzt oder gar nichts gezahlt. Erst zum Arzt, dann zur Behandlung.
Primärarztprinzip übersehen
Manche günstigere Tarife verlangen, dass Sie vor dem Facharzt zum Hausarzt gehen. Wer das überspringt, bekommt die Facharztrechnung nur teilweise erstattet. Prüfen Sie das einmal im Vertrag nach — es steht selten auf Seite eins.
Teure Behandlung ohne Zusage
Bei Zahnersatz, größeren Operationen und Psychotherapie lohnt sich ein Heil- und Kostenplan vorab. Der Versicherer sagt Ihnen dann schriftlich zu, was er übernimmt. Danach gibt es keine Überraschung mehr.
Was in die Unterlagen gehört
- Die Originalrechnung der Praxis
- Ihre Versicherungsnummer
- Die Bankverbindung, die beim Versicherer hinterlegt ist
- Verordnung oder Überweisung, falls der Tarif sie verlangt
- Apothekenquittungen als eigene Einreichung, nicht zusammen mit der Arztrechnung
Die Beitragsrückerstattung mitdenken
Viele Tarife zahlen Ihnen am Jahresende Beiträge zurück, wenn Sie keine Rechnung eingereicht haben — je nach Vertrag ein bis sechs Monatsbeiträge. Bei kleinen Beträgen kann es sich deshalb lohnen, selbst zu zahlen und die Rückerstattung mitzunehmen. Rechnen Sie es einmal für Ihren Tarif durch, bevor Sie eine Rechnung über achtzig Euro einreichen.
Achten Sie dabei auf eine Besonderheit: Viele Tarife lassen Vorsorgeuntersuchungen außen vor, sie kosten Sie die Rückerstattung also nicht. Was genau bei Ihnen gilt, steht in den Tarifbedingungen — und ich sehe es Ihnen gern nach.
Wenn es lange dauert
Zieht sich die Erstattung über eine Woche hinaus, liegt die Rechnung meist in der Prüfung. Ein kurzer Anruf bei der Leistungsabteilung klärt in der Regel, woran es hängt. Bleibt es dabei, dass gekürzt wird, muss der Versicherer das begründen — und diese Begründung lässt sich prüfen.
Eine Rechnung, die Sie nicht verstehen?
Schicken Sie sie mir. Rechnungsprüfung gehört bei meinen Mandantinnen und Mandanten zur laufenden Betreuung und kostet nichts zusätzlich.
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