Ich erkläre Versicherungen. In der Sprache, in der Sie denken.
Zwanzig Jahre Krankenversicherung, ein Büro in Bad Oeynhausen und drei Sprachen. Was Sie von mir erwarten dürfen — und was nicht.
- Erfahrung
- 20 Jahre
- Sprachen
- Deutsch · English · العربية
- Standort
- Bad Oeynhausen
- Beratung
- Bundesweit
Warum ich diese Arbeit mache
Ich bin seit zwanzig Jahren in der Krankenversicherung. Angefangen habe ich damit, weil ich in meinem Umfeld immer wieder dieselbe Szene gesehen habe: jemand sitzt mit einem deutschen Formular am Küchentisch, das über die nächsten vierzig Jahre entscheidet, versteht die Hälfte der Begriffe nicht und unterschreibt trotzdem. Weil der Termin drängt. Weil man niemanden fragen kann. Weil Nachfragen unangenehm ist.
Das ist kein Randproblem. Die private Krankenversicherung ist einer der wenigen Verträge im deutschen Recht, den man praktisch nicht rückgängig machen kann. Wer sie mit dreißig abschließt, lebt mit dieser Entscheidung bis ins Rentenalter. Und wer sie einmal verlassen hat, kommt ab fünfundfünfzig kaum zurück.
Deshalb erkläre ich, bis es sitzt. Auch beim dritten Mal. Auch wenn das Gespräch dann eine Stunde dauert statt zwanzig Minuten.
Was Sprache damit zu tun hat
Ich berate auf Deutsch, Englisch und Arabisch. Das ist kein Zusatzangebot am Rand, sondern der Kern meiner Arbeit. Wer eine Gesundheitsfrage in einer Fremdsprache beantwortet, macht Fehler — nicht aus Absicht, sondern weil „Behandlung" und „Untersuchung" in einem Formular etwas anderes bedeuten als im Alltag. Solche Fehler können den Vertrag noch Jahre später zu Fall bringen.
Meine Mandantinnen und Mandanten sind häufig Ärztinnen und Ärzte, Ingenieurinnen, Selbstständige und Fachkräfte, die aus dem arabischsprachigen Raum nach Deutschland gekommen sind. Sie sind fachlich hochqualifiziert — nur eben nicht im deutschen Sozialrecht. Das ist keine Schwäche. Das ist normal.
Wie ich arbeite
„Eine Beratung, die man nicht versteht, ist keine Beratung. Sie ist nur ein Verkauf mit besseren Manieren."
Mohamad Abdallah
Was „unabhängig" rechtlich bedeutet
Das Wort wird in der Branche großzügig verwendet. Rechtlich hat es eine klare Bedeutung: Beide stehen in § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung, unterscheiden sich aber grundlegend. Ein Versicherungsmakler nach Satz 2 Nummer 2 wird vom Kunden beauftragt und ist gesetzlich verpflichtet, in dessen Interesse zu beraten. Ein Versicherungsvertreter nach Satz 2 Nummer 1 arbeitet dagegen für ein Unternehmen und vermittelt dessen Produkte. Davon getrennt gibt es den Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 — der wird vom Kunden bezahlt und darf gar keine Provision annehmen.
Der Unterschied ist keine Formalie — er bestimmt, wem gegenüber jemand haftet. Fragen Sie jeden, der Sie berät, nach seiner Registrierungsnummer im Vermittlerregister. Sie ist öffentlich einsehbar, und dort steht, welchen Status er hat.
Meine Angaben, damit Sie es gleich tun können: PKV-Spezialist, rechtlich Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GewO, Registernummer D-ZL6F-KTWRM-64, Aufsicht durch die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld. Nachprüfbar unter vermittlerregister.info.
Reden wir dreißig Minuten.
Kostenlos, ohne Verpflichtung, in der Sprache Ihrer Wahl. Am Ende wissen Sie, ob sich das Thema für Sie überhaupt lohnt.